
Bitte nutzen Sie Ihre Stimme – per Briefwahl oder Wahlgang. Sie bekommen eine Benachrichtigung mit allen relevanten Informationen postalisch nach Hause. Abstimmen darf, wer am Tag der Abstimmung:
- Deutsche/r oder Unionsbürger ist
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz in Schwäbisch Gmünd hat
- Rückkehrer ist (Rückkehr innerhalb von 3 Jahren)
Mehr rechtliche Details zum Bürgerentscheid finden Sie auf der Website der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd: